UnfallverhütungsVorschrift

Unfallverhütungs-Vorschrift

Als Gewerbetreibender tragen Sie für Ihre betrieblichen Fahrzeuge eine besondere Verantwortung: Nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern auch die Arbeitssicherheit muss gewährleistet sein. Daher ist eine jährliche UVV-Prüfung für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge vorgeschrieben.

Bei außergewöhnlichen Einsatzbedingungen wie eine sehr häufige Nutzung oder Belastung, sowie nach Unfällen, Veränderungen am Fahrzeug oder Instandsetzungsarbeiten kann der Bedarf an einer UVV-Prüfung auch unterjährig bestehen.

Als offizieller Vertragspartner sind unsere nach Hersteller-Standards geschulten Mitarbeiter befugt, als ‘Sachkundige’ diese Prüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift vorzunehmen.

UVV Prüfplakette

Eine UVV-Prüfung nach BGW D29 ersetzt nicht die HU-Prüfung nach § 29 STVZO!

Wenn die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) oder die Jahresinspektion für Ihr Fahrzeug ansteht, nutzen Sie diesen Termin und lassen Sie die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung einfach gleich mit durchführen.

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